Im Elias-Schrenk-Haus bieten wir eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an. Eingestreut bedeutet dabei, dass es sich um reguläre Pflegeplätze handelt, die nicht langfristig freigehalten werden, sondern kurzfristig belegt werden können, wenn abzusehen ist, dass sie für den gewünschten Zeitraum zur Verfügung stehen.

Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung (Krankenhausbehandlung, Rehabilitation) oder bei sonstigen Krisensituationen bei der vorübergehend eine häusliche oder teilstationäre Betreuung nicht möglich ist.

Die Pflegekasse übernimmt bis zu einem Gesamtbetrag von 1.774 € jährlich die Kosten für einen oder mehrere Aufenthalte bis zur Gesamtdauer von 4 Wochen .

Zusätzlich oder alternativ ist auch sogenannte Verhinderungspflege möglich. Hier übernimmt die Pflegekasse ebenfalls für maximal 4 Wochen jährlich die Gesamtkosten von bis zu 1.774 € wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Pflegeperson zuvor mindestens 12 Monate die Pflege übernommen hatte.

Die Bedingungen, die Räumlichkeiten und das Personal sind ansonsten identisch mit der stationären Pflege.

Kurzzeitpflegesätze

Hier finden Sie die Sätze der Kurzzeitpflege als PDF.